08  NACHTSPERRZEITEN

 

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Die eigentliche Nachtsperrzeit am EAP dauert von 00-05 Uhr (Verspätungsabbau bis 00.30 Uhr). Für 'Lärmigste Flugzeuge' aus Kapitel 3 gilt eine erweiterte Nachtsperre von 22-06 Uhr 1.

Zusätzliche Betriebseinschränkungen (keine direkten Südstarts zwischen 22-07 Uhr, keine Landungen für gewisse lärmige Flugzeuge aus Kapitel 3 zwischen 23-24 Uhr sowie keine Starts von Chartern aus Kapitel 3 zwischen 23-24 und 05-06 Uhr hat sich der EuroAirport selber auferlegt; diese Einschränkungen können von der DGAC jederzeit widerrufen werden, und bei Nichteinhaltung erfolgt keine Ahndung, da kein offizieller Regelverstoss vorliegt.

Im Zuge der von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu wesentlichen Teilen mitfinanzierten Verlängerung der Hauptpiste wurde per Grossratsbeschluss  2  der Regierungsrat BS 1976 unter Anderem dazu verpflichtet, sich für die gleichen Nachtsperrzeiten wie an den Landesflughäfen der Schweiz (damals Kloten und Genf) einzusetzen. Diese Verpflichtung war auch Argumentationsbestandteil der Abstimmungsunterlagen  3.

Die Forderung wurde im Rahmen der Abstimmung zum Finanzierungsbeitrag an die Verlängerung der Nebenpiste in Ost/West-Richtung 1998/99 wiederholt und war auch dort Argumentationsbestandteil in den Abstimmungsunterlagen  4  5.

Die Anpassung, soweit sie die Benützung des Schweizer Luftraums betrifft, ist bis heute nicht erfolgt und die Regierungsräte BS und BL weigern sich mit Berufung auf wirtschaftliche Aspekte, diesem Auftrag Folge zu leisten  6. Wiederholt wird auf die grosse Bedeutung des Fracht- und Expressfracht-Geschäfts verwiesen, das auf die frühen Morgenstunde und die späten Nachtstunden angewiesen sei. Allerdings weist der EAP in seinen Umweltberichten seit Jahren aus, dass die Linien- und Charterflüge die Mehrheit des nächtlichen kommerziellen Verkehrs ausmachen und nicht die Fracht- und Expressfrachtflüge: Lag das Verhältnis 2003 noch bei je 49 zu 38 %  7, stieg es bis 2014 auf 59 zu 37 % an  8. Zurückzuführen ist der Nachtflugverkehr also vornehmlich auf die Stationierung von Linienflugzeugen am EAP (EasyJet 2005), die auf lange Betriebszeiten angewiesen sind, um je nach Destination drei bis vier Rotationen pro Tag durchführen zu können. So enthält denn auch der Sommerflugplan 2016 etliche Linienflüge, welche 06.00 oder 23.59 Uhr landen  9. Dass die Ankunft dank günstiger Rückenwindbedingungen vorzeitig oder aber verspätet erfolgen kann und damit die letzte Nachtstunde bzw. die erste Sperrstunde belastet wird, scheint der EAP bewusst in Kauf zu nehmen.

Eine Verschärfung der Nachtflugsperre für besonders lärmige Flugzeuge, die 2010 beschlossen wurde 10, wurde im Oktober 2015 mit Übergangsfrist bis Ende 2016 für vorbestandene Fluggesellschaften per französischem Ministerialerlass in Kraft gesetzt 11. Allerdings landen und starten auch 2017 noch Maschinen der betroffenen ACI-Lärmklassen regelmässig (mehrfach wöchentlich) zu Nachtstunden 12.

In ihrem Jahresbericht 2014 stellte die ACNUSA (französische Fluglärmkontrollbehörde) irritiert fest  13, dass am EuroAirport im Vergleich zu allen andern französischen Flughäfen extrem viele Verstösse gegen die Nachtsperre erfolgten (ohne Rettungsflüge), wobei von insgesamt 93 deren 87 vom Tower bewilligt waren. Feststellungen diesbezüglich wiederholen sich in ihren Jahresberichten regelmässig.

 

 

08-01    www.euroairport.com

08-02    Grossratsbeschluss betreffend Verlängerung der Hauptpiste des Flughafens Basel-Mülhausen sowie Richtlinien über Massnahmen betreffend den Fluglärm aus dem Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen. GRB 956.520. Basel, 22. Apr. 1976:  
B.
Richtlinien
über Massnahmen betreffend den Fluglärm aus dem Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen
1. Der Regierungsrat sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeiten für eine weitgehende Verminderung des Fluglärms aus dem Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen.
3. Der Regierungsrat wacht aufgrund regelmässiger Messungen darüber, dass die Lärmbelastung durch den Betrieb des Flughafens die Werte nicht überschreitet, die für den Fall einer Pistenverlängerung als voraussehbar ermittelt worden sind.
4. Der Regierungsrat wacht darüber, dass die auf dem Flughafen Basel-Mülhausen angeordneten Nachtflugeinschränkungen den Einschränkungen auf den schweizerischen Landesflughäfen Genf und Zürich angeglichen werden. Er wirkt insbesondere dahin, dass die praktische Anwendung, namentlich hinsichtlich bewilligter Ausnahmen, mit den schweizerischen Landesflughäfen übereinstimmt.

08-03    Kantonale Volksabstimmung: Grossratsbeschluss betreffend Verlängerung der Hauptpiste des Flughafens Basel-Mülhausen sowie Richtlinien über Massnahmen betreffend den Fluglärm aus dem Betrieb des  Flughafens Basel-Mülhausen. 5.-7. Nov. 1976

08-04    Brief der Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ans UVEK, M. Leuenberger. 16. Juni 1998

08-05    Broschüre zur Abstimmung vom 13. Juni 1999 - Erläuterungen des Regierungsrates zum Landratsbeschluss über einen Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen

08-06    Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2011, Nr. 41 15 2011/213 Bericht der Petitionskommission vom 24. Juni 2011: Petition “Gleiche Nachtflugsperre in Basel wie in Zürich”. (S. 35-39)

08-07   Umwelt Bericht 2004. EAP (S. 11)

08-08   Umwelt Bericht 2014. EAP (S. 6)

08-09   www.euroairport.com

08-10   Plan de prévention du bruit dans l'environnement de l'aérodrome de Bâle-Mulhouse. DGAC, März 2011 (S. 16)

08-11   Arrêté du 18 juin 2015 modifiant l'arrêté du 10 septembre 2003 modifié portant restriction d'exploitation de l'aérodrome de Bâle-Mulhouse (Haut-Rhin) NOR : DEVA1508075A

08-12   www.euroairport.com / Flugbewegungen

08-13   Rapport d'activitié 2014. ACNUSA, Paris, 13. April 2015 (S. 48, 65)