05 SACH- UND RAUMPLANUNG: SIL-OBJEKTBLATT |
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Das ILS33-Abkommen hat auch direkte Auswirkungen auf die Raumplanung, was die Kompetenz des BAZL als allein unterzeichnende Instanz zusätzlich in Frage stellt. Befremdlich ist vor allem auch die Handlungschronologie, indem zuerst der Pistenwechsel einer neuen Knotenregelung unterstellt (2001) 1, dann ein neues Flugverfahren mit erheblichen Auswirkungen auf die betroffene Umwelt vereinbart (2006) 2 und schliesslich ein neuer Richtplan unter Ausklammerung des Fluglärms in Kraft gesetzt wurde (2010) 3. Erst im Nachgang dazu wurde vom BAZL ein auf die vom EAP gewünschten Betriebsverhältnisse abgestimmtes Objektblatt im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erstellt 4. Damit wird das Mitwirkungsrecht von Betroffenen faktisch ausgehebelt 5 6. Diesbezüglich rechtswidrige Sachverhalte wurden von Dr. iur. Peter Ettler bereits während des Vernehmlassungsverfahrens zum Richtplanentwurf des Kantons BL im Sommer 2005 festgestellt 7 8 9. Eine Verletzung von Verfahrensvorschriften wurde sowohl vom Regierungsrat BL 10 11 als auch vom UVEK 12 mit der Begründung verneint, dass die im Staatsvertrag festgelegten Verbindlichkeiten über dem Schweizer Recht stünden, dieses also gar nicht zur Anwendung gelangen und somit auch nicht verletzt werden könne. Beide Stellen verweisen auf das Mitwirkungsverfahren im Rahmen der Espoo-Konvention, welches aber gar nicht eingehalten wurde (siehe 03 Umweltverträglichkeitsprüfung). Der vom BAZL Ende Mai 2012 vorgelegte Entwurf zum Objektblatt Flughafen Basel-Mulhouse im Rahmen des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt 13 war ohne Rücksicht auf die raumplanerischen Folgen ausschliesslich auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse vom Flughafen massgeschneidert: - 147'000 Flugbewegungen jährlich, wovon 123'000 kommerzieller Natur - Bahnanschluss - zusätzliche Piste parallel zur Hauptpiste 15/33 Zum Bahnanschluss war vermerkt: Damit "sollen die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit und eine sinnvolle Verkehrsteilung zwischen den Landesflughäfen geschaffen werden. ... Priorität hat die direkte Verbindung mit dem Flughafen Zürich. Ein solcher Anschluss steigert die Attraktivität des Flughafens und dient einer Entlastung der langfristig an ihre Kapazitätsgrenzen stossenden Landesflughäfen Zürich und Genf." - Es war also eindeutig die Auslagerung von Flugverkehr des Flughafens Zürich zum EuroAirport vorgesehen, wenn jener an seine Kapazitätsgrenzen stösst. Gemäss Objektblatt Flughafen Zürich 14 wird längerfristig nämlich mit 52'000 Flugbewegungen pro Jahr gerechnet, die ausgelagert werden müssen Entgegen mündlicher Aussagen von BAZL und Kantonsregierung in der Präsentationsveranstaltung zum Objektblatt im Mai 2012 schliesst das Objektblatt den Bau einer weiteren Piste parallel zur heutigen Hauptpiste nicht aus. |
05-01 Flughafen Basel-Mulhouse - Projekt einer Vereinbarung. ACNUSA, 17. Dez. 2001 05-02 Abkommen über die Pistennutzungsbedingungen und die Kontrolle der Massnahmen zur Minderung der Umwelt-Auswirkungen des Betriebes eines ILS auf Piste 34 des Flughafens Basel-Mulhouse. 10. Feb. 2006 05-03 Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft. 8. Sept. 2010 (S. 26) 05-04 Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) für Flughafen Basel-Mulhouse vorgestellt. Medienmitteilung. BAZL, 2011
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Sachplan Infrastruktur
der Luftfahrt (SIL). Teile I-III B und Anhänge. UVEK, 18. Okt. 2000 (S.
I-3): 05-06 Plangenehmigungsverfahren für Bau oder Änderung von Flugplatzanlagen. UVEK, 1. Juli 2009 05-07 Lettre signature (Gesuch) von Dr. P. Ettler in Vertretung der Gemeinde Binningen an den Regierungsrat BL betr. Unterlassene Richtplanung bzw. unterlassene Koordination Sachplan Infrastruktur (SIL) / kantonaler Richtplan (ILS34-Anflug auf den Flughafen Basel-Mülhausen). 1. Juli 2005 05-08 Lettre signature (Aufsichtsbeschwerde) von Dr. P. Ettler in Vertretung der Gemeinde Binningen an das UVEK betr. Unterlassene Richtplanung bzw. unterlassene Koordination Sachplan Infrastruktur (SIL) / kantonaler Richtplan (ILS34-Anflug auf den Flughafen Basel-Mülhausen). 1. Juli 2005 05-09 Lettre signature (Antrag) von Dr. P. Ettler an die Finanz- und Kirchendirektion BL. 10. Okt. 2005 05-10 Antwortschreiben der Finanz- und Kirchendirektion BL. 9. Sept. 2005 05-11 Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates BL. Nr. 1900, 29. Nov. 2005 05-12 Lettre signature (Verfügung) des UVEK. 13. Okt. 2005 05-13 Entwurf Objektblatt Flughafen Basel-Mulhouse, Sachplan Infrastruktur Luftfahrt. BAZL, Bern, 23. Mai 2012 05-14 Entwurf Objektblatt Flughafen Zürich, Sachplan Infrastruktur Luftfahrt. BAZL, Bern, 16. Aug. 2010 (S. 7) |
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Als Grundlagendokument legte das BAZL dem SIL-Objektblatt seinen Lärmbelastungskataster von 2009 zu Grunde 15, dessen Datenbasis einen Flugbetrieb beschreibt, wie er zur Jahrtausendwende am EAP herrschte. Damit missachtete das Bundesamt eindeutig die Festlegungen im Teil III B des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt 16 : Statt die potentielle Lärmbelastung im künftigen Zeitraum von 10-15 Jahren zu zeigen, bildet der Lärmbelastungskataster in Bezug auf Flottenmix und Pistenbenützungsquoten eine Retrospektive ab, die längst nicht her den heutigen Verhältnissen entspricht. Der Bevölkerung war im Mitwirkungsverfahren eine nur 30-tägige Frist bis 23. Juni 2012 einberaumt. Kommunale und kantonale Behörden erhielten eine Frist von drei Monaten bis 27. August 2012. Ob es Zufall war, dass dieser Zeitraum zur Hälfte in die Sommerferien mit vielen Urlaubsabsenzen fiel? |
05-15 Landesflughafen Basel-Mulhouse, Lärmbelastungskataster. BAZL, Nov. 2009 (S. 14) 05-16 Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt. Sachplaninhalt – Konzeptionelle Ziele und Vorgaben. Teil III B. 18. Okt. 2000 (S. 16): Die in der Anlagekarte festgelegte Lärmbelastungskurve zeigt die durch den künftigen (Zeithorizont 10–15 Jahre) Betrieb des Flugplatzes potentielle Lärmbelastung in ihrer maximalen räumlichen Ausdehnung. Sie entspricht der Kurve für den Planungswert der Lärmempfindlichkeitsstufe II gemäss LSV und gilt als Referenz für den ganzen Kurvensatz. Die Berechnung der Lärmbelastung beruht im Wesentlichen auf der Zahl der Flugbewegungen, den Anteilen der Flugzeugtypen und den Flugwegen. |
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Wie auch von kommunaler Seite festgestellt wurde 17, gewährleistete der Objektblatt-Entwurf eine uneingeschränkte Planungssicherheit für den EuroAirport, aber keinerlei Planungssicherheit für die Schweizer Gemeinden, welche vom Flugverkehr betroffen sind. In den Stellungnahmen wurde denn auch von verschiedener Seite gefordert 18 19 20 21 22 23, dass: 1. eine neue Risikoanalyse zum aktuellen und künftigen Flugverkehr unter Berücksichtigung der Flugzeuggrösse (Schadenpotential) und der Bevölkerungsdichte (Verdichtungsvorgaben des Kantons Baselland) erstellt wird, 2. ein aktueller Lärmbelastungskataster erstellt wird, der auch die künftige Verkehrsentwicklung am EuroAirport berücksichtigt, |
05-17 SIL-Objektblatt: Planungssicherheit oder Entwicklungseinschränkung? Reinacher Wochenblatt, 24. Mai 2012 05-18 Stellungnahme zum SIL-Objektblatt. Gemeindeverbund Flugverkehr. 26. Aug. 2012 05-19 Stellungnahme zum SIL-Objektblatt. Schutzverband. 19. Juni 2012 05-20 Stellungnahme zum SIL-Objektblatt. Grüne Baselland. 20. Juni 2012 05-21 Stellungnahme zum SIL-Objektblatt. SVP Bottmingen.10. Juni 2012 05-22 Stellungnahme zum SIL-Objektblatt. CVP Binningen-Bottmingen. 20. Juni 2012 05-23 Stellungnahme zum SIL-Objektblatt. K. und J. Reimer, Reinach. 29. Mai 2012 |
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3. eine generelle Umweltverträglichkeitsprüfung für das gesamte Gebiet des an die französische Flugüberwachung delegierten Gebiets auf Schweizer Seite (inklusive flugbedingter Luftschadstoffe) erstellt wird, 4. die raumplanerischen Konsequenzen inklusive Entschädigungsfragen bei flugbedingter Wertverminderung von Grundstücken von Kommunen und Privaten für Basel-West und den Bezirk Arlesheim geklärt werden, 5. bis zum Vorliegen dieser Grundlagen das Objektblatt zurückgestellt wird, |
05-24 Stellungnahme zum SIL-Objektblatt. Basel-Stadt. 20. Aug. 2012 (auf Anfrage bei der Behörde erhältlich) 05-25 Stellungnahme um SIL-Objektblatt. Basel-Landschaft. 21. Aug. 2012 (auf Anfrage bei der Behörde erhältlich) 05-26 Stellungnahme um SIL-Objektblatt. Solothurn. Medienmitteilung. 27. Aug. 2012 05-27 Sachplan für den Flughafen Basel-Mulhouse geht in die öffentliche Anhörung. Medienmitteilung. BAZL. www.bazl.admin.ch |
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6. wirksame Massnahmen zur Reduktion von Flugimmissionen im Sinne von Handlungsanweisungen an die Schweizer Vertreter im Verwaltungsrat des EuroAirports definiert werden, 7. der Bau einer zweiten Piste parallel zur Hauptpiste 15/33 explizit ausgeklammert wird, 8. die Nutzungssteigerung der kürzeren Ost-West-Piste 08/26 explizit definiert wird, 9. vor einer weiteren Planung des Bahnanschlusses die Möglichkeit geprüft wird, den Flughafen bzw. die Piste nach Norden zu verlegen, so dass der weitaus am stärksten betroffene Agglomerationsraum Basel deutlich von startenden und landenden Tiefflügen entlastet wird. Die Kantonsregierungen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn forderten, dass die zusätzliche Piste und die Übernahme von Flugverkehr vom Flughafen Zürich aus dem Objektblatt gestrichen werden 24 25 26. Wenig Verständnis für die betroffene Bevölkerung legte der Regierungsrat BL an den Tag, indem er die Nennung des Frachtverkehrs am EuroAirport im Objektblatt explizit erwähnt haben wollte! Bemerkenswert war das Tempo, welches der Bundesrat zur Inkraftsetzung des SIL-Objektblatts vorlegen wollte, sah er dies doch bis Ende 2012 vor 27. Während in Zürich der Objektblatt-Prozess seit Jahren andauert und noch nicht abgeschlossen ist, sollten die Eingaben von Kantonen, Gemeinden und Bevölkerung in nur vier Monaten ernsthaft geprüft und die Überarbeiten der Entwurfsversion vorgenommen werden. Das definitive SIL-Objektblatt wurde vom Bundesrat am 15. Mai 2013 in Kraft gesetzt 28. Die vielfach kritisierten Punkte in der Vernehmlassungsversion sind in der definitiven Version mit geringfügigen Änderungen im Wortlaut, inhaltlich aber gleichbedeutend, nach wie vor enthalten. Dafür beinhaltet das Objektblatt neu zusätzlich einschneidende Bedingungen und Massnahmen sowie anderslautende Formulierungen zu Lasten der flughafennahen Region 29, womit der Entwicklungs- spielraum des Flughafens, dessen Flugbetriebsführung allein Frankreich obliegt, noch stärker erweitert wird. |
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Von den fünf genannten Grundlagendokumenten, worauf sich das Objektblatt abstützt, werden zwei vom Objektblatt selbst in Frage bzw. deren Änderung in Aussicht gestellt, nämlich der Sicherheitszonenplan und die Vereinbarung ILS33. Fragwürdig erscheint auch die zunehmende Delegation von Kompetenzen an Frankreich in Berufung auf den Staatsvertrag von 1949, der hierzu gar keine Detailausgestaltung enthält. Es ist rechtlich bedenklich, dass das BAZL dem Bundesrat eine für die flughafennahe Region wesentlich schlechtere Variante mit weiteren negativen Elementen zur Ratifizierung vorlegte als den betroffenen Kantonen, Gemeinden und der Bevölkerung zur Anhörung bzw. Mitwirkung. Es entsteht der Eindruck, gewisse negativ behaftete Informationen seien vorweg bewusst zurückgehalten worden, um möglichen öffentlichen Widerstand gering zu halten.
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05-28 Objektblatt Flughafen Basel-Mulhouse, Sachplan Infrastruktur Luftfahrt. BAZL, Bern, 15. Mai 2013 05-29 Gegenüberstellung SIL-Objektblatt Flughafen Basel-Mulhouse Vernehmlassungsversion und definitiv |