20 BUNDESAMT FÜR ZIVILLUFTFAHRT BAZL |
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Zielkonflikt Das BAZL ist mit einem Sitz im Verwaltungsrat des EuroAirports vertreten. In der Doppelfunktion besteht ein direkter Zielkonflikt zwischen der Wahrung von Flughafeninteressen einerseits und den Aufgaben des BAZL als Aufsichtsorgan über die Luftfahrt und deren nachhaltige Entwicklung. Ein solcher Zielkonflikt wurde denn auch schon vom Bundesrat in Bezug auf den Flughafen Zürich festgestellt 1, wobei es sich dort um eine Aktiengesellschaft handelt und nicht um eine öffentlich-rechtliche Unternehmung wie beim EuroAirport. In seiner Analyse über die Zuständigkeiten in der Festlegung von An- und Abflugrouten am EAP 2 hält das Bundesamt für Zivilluftfahrt seine Einflussmöglichkeiten fest, wenn vitale Schweizer Interessen berührt werden. Als konkretes Beispiel wird die Notwendigkeit zur Ausscheidung von Lärmzonen infolge Fluglärmbelastung genannt. Die Interessen, welche die betroffenen Gemeinden 3 und die beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft 4 im Vernehmlassungsverfahren zum ILS33 als klare Forderungen bekundeten, hat das BAZL nicht berücksichtigt. Heute werden fluglärmbedingt gesetzliche Lärmwerte lokal überschritten und weitere Regionen nähern sich diesen zunehmend an; dennoch bleibt das BAZL untätig. Das BAZL beruft sich auf die vertraglichen Verbindlichkeiten mit Frankreich, welche die von der Schweizer Bevölkerung geforderte Fluglärmentlastung verhindern. Diese Verbindlichkeiten sind im Staatsvertrag von 1949 als "Einräumung von Hindernisfreiheit" nicht näher definiert, beinhalteten beim damaligen Stand der Technik aber kaum eine grosszügige Delegation des Schweizer Luftraums an Frankreich inklusive das Recht, darin eigenständig Flugrouten über Schweizer Territorium festzulegen. Davon abgesehen, dass vertraglichen Verbindlichkeiten mit politischem Willen geändert werden können, beweist Deutschland in Bezug auf den Flugbetrieb Zürich.
Während in
Frankreich nebst der Luftfahrtbehörde (DGAC) eine eigenständige
Fluglärmkontrollbehörde (ACNUSA) besteht, ist in der Schweiz für Luftfahrt und
Fluglärmbelange allein das BAZL zuständig. Entgegen der Empfehlung der
international anerkannten ACI (Airports Council International), die auf
eine Konzentrierung des Flugverkehrs über wenig dicht besiedeltem Gebiet
und auf eine räumliche Verteilung des Flugverkehrs über dicht
besiedeltem Gebiet abzielt
5, unterstützt
das BAZL die Einführung des ILS33 nicht nur kritiklos, sondern stellt
die damit verbundene räumliche Konzentrierung des Flugverkehrs ‑ über
sehr dicht besiedeltem Gebiet ‑ noch als positiv dar. (Früher verteilten
sich die Sichtanflüge von Süden her vor allem über wenig dicht
besiedeltem, elsässischem Gebiet grossflächig). In Sachen
Flugrouten- Qualität von Analysen und Studien, insbesondere der Lärmbelastungskataster Die Analysen, die das BAZL zum Flugbetrieb und seinen Auswirkungen auf den Schweizer Siedlungsraum durchführt oder anfertigen lässt, sind häufig nicht neutral, da sie sich auf Daten des EAP oder der DGAC abstützen, und sie beruhen teilweise auf unzutreffenden Grundlagen. In der Präsentation des ILS33-Projekts nannte das BAZL für den Zeitraum 2000-2004 jährliche Erfahrungswerte von 2'800-4'400 MVI34-Landungen bzw. 5.6-9.3 % 6 . Im FLK-Bericht 2004 sind indes im gleichen Zeitraum nur 2'059-3'462 MVI34-Landungen (5.4-8.3 % aller IFR-Landungen) ausgewiesen 7. Dass die Zahlen der FLK falsch waren, ist unwahrscheinlich, werden sie doch auch in Vereinbarung zum ILS33 genannt. Wie aber kam das BAZL zu höheren Zahlen? Der Lärmbelastungskataster des BAZL von 2009 basiert auf einer völlig unrealistischen Pisten-benützungsverteilung 8, indem der Nebenpiste 26 eine Nutzungsquote für Starts von 22 % zugeteilt wird (real um 6 %) und der Anteil an Starts ab Piste 15 Richtung Süden nur 65 % beträgt (real 75-80 %). Auf die dem Lärmbelastungskataster zu Grunde gelegte Zielgrösse von 123'000 gewerblichen Flugbewegungen pro Jahr macht die falsche Pistenfrequentierung mehr als 9'000 Starts aus, welche das BAZL ausser Acht lässt (allgemeine Aviatik nicht mitgerechnet). Der im Lärmbelastungskataster des BAZL zu Grunde gelegte Flottenmix ist mit einem zu grossen Anteil an TurboProp-Maschinen und kleinen Flugzeugen mit anderem Flugverhalten völlig veraltet. So machen Propellermaschinen wie DHC8, HS748A, SF340 darin einen Anteil von 40 % des gewerbsmässigen Verkehrs aus (Linien-, Charterflüge). Weitere 29 % sind dem kleinen Jet Embraer 145 zugewiesen. Tatsächlich erfolgt heute der Linien- und Charterverkehr am EuroAirport zu mehr als zwei Dritteln mit Airbus (A310- und A320-Familie), Boeing (B727- bis B767-Familie), Fokker (F70/100) und grösseren Embraers (EMB190). Dass dieser Unterschied lärmrelevant ist, bestätigt die Fluglärmkommission BS-BL indirekt: Sie wurde angefragt 9, weshalb TurboProp-Maschinen nicht dem Abkommen zu Direktstarts Süd unterworfen sind. Die Antwort lautete 10, dass das Abkommen auf die lauten Strahlflugzeuge, insbesondere MD80-Modelle, abzielte und nicht auf die "wesentlich leiseren" Propeller-Maschinen (wie SF2000), welche heute kaum mehr im Linienverkehr eingesetzt würden. Dass kleinere TurboProp-Maschinen weniger lärmintensiv sind als grössere Jets, hebt auch das BAZL in einer Ankündigung von nächtlichen Kalibrierungsflügen am Flughafen Genf hervor 11. Der Flottenmix im Lärmbelastungskataster stimmt bezüglich Flugzeuggrösse (gemessen an der Passagierkapazität) auch überhaupt nicht mit der vom BAZL beauftragten Studie von 2005 zur Entwicklung der Luftfahrt überein 12. Hierin werden für den EAP bereits für das Jahr 2004 ganz andere Daten zur Grösse von Passagierflugzeugen (und zum Frachtfluganteil) ausgewiesen. Auch die Statistiken zu Passagieren und Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr beweisen eine Steigerung der Passagierbelegung pro Flugzeug auf das Doppelte zwischen 2002-2006 13 14, womit die Passagierzahl pro Maschine am EAP deutlich stärker gestiegen ist als an den andern Landesflughäfen. Bestätigt wird der klare Trend zu grösseren (und lauteren) Maschinen in einer weiteren Studie von 2011 15 und in den Statistiken des EuroAirports 16. Sehr befremdlich ist, dass die DGAC offensichtlich 2008 neue Lärmbelastungskarten aufgrund von neuen Ausgangsdaten erstellt hat, welche einen Flottenmix nach Crossair-Zeiten, aktuelle Pistenbenützungsraten und im Prognoseszenario eine weitere Piste parallel zur Hauptpiste berücksichtigen 17 18, derweil sich der Lärmbelastungskataster vom BAZL, der Ende 2009 publiziert wurde, noch auf eine Datenbasis der Jahrtausendwende beruft. Bei der DGAC liegen im Prognoseszenario zur Tageslärmbelastung (Lden) übrigens grosse Gebiete Allschwils inklusive Dorfkern in einer Zone mit 55-60 dB! Der Flottenmix wirkt sich direkt auf die Lärmemissionen aus 19, wobei die Annahme, neuere Flugzeuge seien aufgrund verbesserter Technologie weniger lärmintensiv, falsch ist 20, weil die Lärmemission eines Triebwerks auch von seiner Leistungsstärke abhängt. Diese steigt mit der Flugzeuggrösse und nimmt bei neueren Modellen eher noch stärker zu. Ein solcher Trend manifestiert sich auch am EAP: Im kurzen Zeitraum zwischen 2009 und 2011 war der prozentuale Anteil an Starts mit Lärmwerten von 70-74 dB über Binningen rückläufig, dafür stieg jener mit Lärmwerten zwischen 75-79 dB (siehe 26 Zahlen und Fakten). - Somit können auch die berechneten Lärmbelastungszonen 21 nicht stimmen, zu deren Kontrolle die real gemessenen Lärmwerte denn auch nicht beigezogen wurden. Anders lässt sich nicht erklären, dass die tatsächlichen Lärmverhältnisse bei sehr viel weniger Flugverkehr, als in den Lärmberechnungen berücksichtigt ist, viel grossräumiger bereits nahe an die Planungswerte für Wohnzonen herankommen und diese zeitweilig bereits überschreiten 22. Ausgeführt wurden die Berechnungen im Lärmbelastungskataster des BAZL übrigens von der DGAC 23 und nicht von unabhängiger Stelle. Ob das verwendete Berechnungsmodell die Geländetopographie berücksichtigte, wäre ebenfalls zu prüfen. So dehnt sich das von Fluglärm belastete Gebiet auf Schweizer Seite immer weiter aus und der Fluglärm wird intensiver: Bereits Ende 2008 stellte die französische Fluglärmkontrollbehörde anhand eines neuen Lärmbelastungskatasters für französisches Territorium einen Vergrösserung des Lärmteppichs im Süden des Flughafens fest 24. Erstaunlicherweise veröffentlich die ACNUSA diese Lärmbelastungskarte im Gegensatz zu andern nicht auf ihrer Website. Allein von 2009 auf 2011 registrierte die kommunale Messstation in Binningen in 5.4 km vom Pistenende 15/33 eine Steigerung von Starts mit Lärmwerten ab 70 dB um 54 %, obwohl der gewerbliche Flugverkehr nur um 17.7 % anstieg. Auch in Bezug auf den nächtlichen Fluglärm kann der Lärmbelastungskataster des BAZL nicht stimmen. Er beruht auf der Annahme, dass 6.8 % aller Flugbewegungen in den Nachtstunden stattfinden (10'015 von 147'006 Flugbewegungen) 25. Tatsächlich liegt der Nachtfluganteil seit 2006 aber bei rund 10 % und ist damit um 47 % grösser als im Lärmbelastungskataster berücksichtigt! Der vom BAZL im Mai 2012 vorgelegte Entwurf zum SIL-Objektblatt Flughafen Basel-Mulhouse 26 stützt sich auf den Lärmbelastungskataster von 2009, Lärmberechnungen verschiedener Flugverfahren von 2001 27 (inklusive verlängerter Ost/Westpiste, obwohl sie genauso wenig genutzt wird wie vor der Verlängerung) und den Plan d'exposition au bruit der DGAC von 2004. Die Aussage "Vergleich mit den Betriebsdaten von 2006 zeigt, dass die Annahmen nach wie vor korrekt sind" stimmt bezüglich Verteilung der Starts auf die Pisten 15, 26 und 33 überhaupt nicht, wie der Vergleich mit dem Umwelt-Bericht 2006 vom EAP 28 oder mit dem FLK-Bericht 2007 29 zeigt (worin übrigens 559 Landungen mehr ausgewiesen sind als Starts, was neuerlich die Platzfrage am EAP aufwirft (siehe 18 Informationsqualität). In der Präsentation verweist das BAZL auf ein Flugverfahren-Szenario 3B+, das in der Dokumentation von 2001 zu den Startrouten gar nicht existiert, dessen Pistennutzungsraten betreffend Starts ebenso wenig den realen Verhältnissen entsprechen wie im Lärmbelastungskataster von 2009 und auf zwei Folgeseiten der Präsentation erst noch nicht identisch sind. - Es müsste dem BAZL bekannt sein, dass die Nebenpiste 08/26 mit Verweis auf die Flugzeuggrössen kaum benützt, sondern fast der gesamte Flugverkehr auf der Hauptpiste 15/33 abgewickelt wird, was sich auf Schweizer Seite markant in der Lärmbelastung sowie im Einzel- und Gruppenrisiko auswirkt. Ebenda beziffert das BAZL die Quote für das Abflugverfahren Hochwald direkt (Direktstarts Süd) mit 2.9 %, was bei den zu Grunde gelegten 147'000 Flugbewegungen bzw. 73'500 Starts 5.8 Direktstarts pro Tag bedeuten würde. Die diesbezügliche Vereinbarung sieht aber fix 8 Direktstarts pro Tag als Maximum vor, also deutlich mehr. Es ist anzunehmen, dass die falsche Datenbasis auch im Lärmbelastungskataster verwendet wurde, wodurch die Lärmwirkung südlich des Flughafens zusätzlich unterschätzt wird. In der Präsentation zum SIL-Objektblatt Flughafen Basel-Mulhouse beruft sich das BAZL auf die Schweizer Lärmschutzverordnung 30 und den französischen Plan d'Exposition au Bruit 31. Zwar weist es darauf hin, dass Letzterem eine andere Berechnungsmethode zu Grunde liegt, verschweigt aber, dass in Frankreich tiefere gesetzliche Lärmgrenzwerte gelten als in der Schweiz und die französische Berechnungsmethode bei gleicher Datenlage zu höheren Werten führt 32, womit die französischen Flughafenanrainer in Bezug auf Lärmschutz a priori besser gestellt sind als die Schweizer Anrainer. Kämen in der Schweiz die gleichen Massstäbe zur Anwendung wie in Frankreich, wäre die Zahl "gesetzlich festgestellter" Lärmbetroffener (mit Anspruch auf Entschädigung) grösser und womöglich heute schon höher als in Frankreich. Im Entwurf zum SIL-Objektblatt Flughafen Basel-Mulhouse steht, dass die darin enthaltenen Festlegungen mit der kantonalen Richtplanung abgestimmt sei 33. Im Falle des Kantons Basel-Landschaft stimmt dies so nicht: Der Richtplan, welcher vom Bundesrat 2010 genehmigt wurde und der bezüglich Fluglärmbelastung keinerlei Bedarf sah, raumplanerische Konsequenzen zu ziehen 34, wird nun einfach dem SIL-Objektblatt Flughafen angepasst. Dies erfolgt mittels Siedlungsbegrenzung im unzulässig fluglärm-belasteten Gebiet (derzeit Allschwil).
In Wirklichkeit wird
also in diesem Objektblatt die Raumnutzung auf den Flughafenbetrieb
abgestimmt
(siehe
05 Sach- und Raumplanung). Als Wirkung werden räumliche
Festlegungen genannt, woraus Baubeschrän- Ungeachtet der flankierenden Massnahmen zu Nachtflugeinschränkungen 35, die in den Abstimmungs- unterlagen zur finanziellen Beteiligung der Kantone BS und BL an die Pistenverlängerungen versprochen wurden und die dem BAZL bekannt sein müssen, veröffentlicht das BAZL in einer Studie zur Luftfahrtentwicklung Prognosen 36, die eine starke Zunahme des Frachtverkehrs am EAP insbesondere in den Nachtrandstunden (nach französischer Regelung) in Aussicht stellen. Im Vergleich zum Jahr 2000 wird das Ausbaupotential im Frachtumschlag (in Tonnen) am EAP bis 2020 auf ein Plus von 47 % geschätzt, bis 2030 auf 76 %, unveränderte Nachtsperrzeiten vorausgesetzt. Unter Einbezug dieser Perspektiven wird der Lärmbelastungskataster vom BAZL noch fragwürdiger. Die vom BAZL in Auftrag gegebene Wetterstudie 37 basiert auf Winddaten des EAP und insbesondere auf dessen ILS33-Statsitik, woraus auf die Nordwindsituation zurückgeschlossen wurde, womit ein Zirkelschluss vorliegt. Eine derartig aufgebaute Studie ermangelt jeglicher Objektivität. Aus unerklärlichen Gründen nennt das BAZL für ILS-Landungen auf Piste 33 höhere Mindestsichtweiten in vertikaler wie horizontaler Richtung als die ICAO für die betreffende Kategorie I vorsieht 38 39. Mit der Einstufung dieses Landeverfahrens nur als Kategorie I (im Gegensatz zum ILS15 als Kategorie III mit dem Standard-Gleitwinkel von 3°) wird dem Umstand bereits Rechnung getragen, dass hier flugtechnisch weniger günstige Bedingungen vorliegen. Diesen Umstand als Begründung einer noch grösseren Mindestsichtweite zu bemühen, als die ICAO vorgibt, ist nicht nachvollziehbar. In den jährlichen Analysen zum ILS33-Betrieb werden z.B. schlechte Sichtbedingungen als Grund für eine ausserordentliche Zunahme der Südlandequote aufgeführt 40 (obwohl diese Situation vorab als Argument hinsichtlich Flugsicherheit bemüht wurde und somit in der Limite von 8 % mit einkalkuliert war 41), dann wieder als Grund, weshalb trotz gegenteiliger Verlautbarungen während der Vernehmlassung das ILS33 bei Nordwind doch nicht benützt werden konnte 42 und deshalb zufälligerweise die Jahresquote im Hundertstel-Bereich unter 10 % blieb. Das BAZL führt auf seiner Website eine Liste aller in der Schweiz registrierten Luftfahrzeuge 43. Entgegen der einleitenden Beschreibung enthält die Liste aber keine Angaben zur lärmabhängigen Gebührenklasse einer Maschine. Und im Lärmzeugnis, welches das BAZL jeder in der Schweiz registrierten Maschine ausstellt, sind zwar Maschinen- und Triebwerktyp sowie Lateral-, Lande- und Überflug-Lärmpegel ausgewiesen, die sich daraus ableitende Lärmklasse wird vom BAZL aber nicht definiert 44 . Die Lärmklasse, nach Flugzeug-Triebwerktyp-Konfiguration im offiziellen ACI-Noise Rating Index festgelegt 45, entscheidet über die Höhe der Lärmgebühren, welche an die Flughäfen zu entrichten sind. ‑ Es stellt sich die Frage, weshalb das BAZL diese Einteilung nicht vornimmt, sondern den Flughäfen überlässt (siehe 15 Gebührensystem). Betriebsbewilligungspraxis Während das BAZL die ICAO-Empfehlung als zwingend erachtet, bei 5 kn Rückenwind das Betriebssystem am EuroAirport auf Südlandungen umzustellen und damit die dicht besiedelte Basler Agglomeration überfliegen zu lassen, scheinen andere Massstäbe für den Flughafen Zürich zu gelten. Dort werden vom BAZL staatspolitische Aspekte im Fluglärmkampf von Seiten Deutschland offensichtlich höher gewichtet als Flugsicherheitsstandards, weshalb Zeitfenster bestimmen, wann das Pistenbetriebssystem windbedingt umgestellt wird. Hierfür wurden allem Anschein nach auch Sicherheitszonen regelwidrig angepasst 46. Zur Erinnerung: Vor 2002 wurde am EAP das Anflugregime erst bei Nordwindstärken ab 10 kn auf das damalige Sichtflugverfahren von Süden umgestellt. Auf Empfehlung der französischen Fluglärm- kontrollbehörde ACNUSA wurde die Regelung auf 5 kn reduziert, um die elsässischen Gebiete von Fluglärm zu entlasten. Die Flugsicherheit wurde im Zuge dieser Praxisänderung mit keinem Wort thematisiert (siehe 21 ACNUSA). In einem Punkt stimmt die Bewilligungspraxis des BAZL in Zürich und Basel überein: Die Schweizer Bevölkerung wird so nicht nur grösserem Fluglärm ausgesetzt, sondern auch einem erhöhten Gruppenrisiko. Fazit Es stellt sich die Frage, ob das BAZL seine Aufgabe nur einseitig zu Gunsten eines Ausbaus der Zivilluftfahrt wahrnimmt und damit gegen seinen Auftrag verstösst 47, für eine nachhaltige Entwicklung besorgt zu sein, worin gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen berücksichtigt werden und die Vermeidung negativer Effekte aktiv angestrebt wird. Das französische Pendant zum BAZL ist die DGAC (Direction Générale de l'Aviation). |
20-01
Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz. 05.011. Schweizer
Bundesrat, 10. Dez. 2004 (S. 1883) 20-02 Die Zuständigkeiten zur Festlegung von An- und Abflugrouten des Flughafens Basel-Mülhausen. Bundesamt für Zivilluftfahrt, 1. Dez. 1987 (S. 12) 20-03 ILS34 - Öffentliche Anhörung - Zusammenfassung der genannten Forderungen und Argumente. Finanz- und Kirchendirektion Basel-Landschaft, 2005 20-04 Stellungnahme des Kantons Basel-Stadt zum Projekt ILS34 am Flughafen Basel-Mulhouse. 30. Aug. 2005
20-05
Policies and Recommended Practices
Handbook 2009. Airports Council International. Geneva (Sektion 6, S. 6) : 20-06 Instrumentenlandesystem Piste 34 auf dem Flughafen Basel-Mülhausen. BAZL, April 2005 (S. 20) 20-07 Bericht der Fluglärmkommission über das Jahr 2004. FLK, 9. Juni 2005 (S. 5) 20-08 Landesflughafen Basel-Mulhouse, Lärmbelastungskataster. BAZL, Nov. 2009 (S. 14) 20-09 Schreiben an FLK von K. Joos Reimer, 9. Juli 2012: Wie begründet die FLK den Fakt, dass Nicht-Jets diese Startroute benützen, wenn das Abkommen von 1998 südliche Direktstarts explizit auf 8 Strahl-Flugzeuge pro Tag beschränkt, ohne Hinweis darauf, dass für andere Flugzeuge keine Einschränkung gilt (woraus zu schliessen ist, dass andern Flugzeugen diese Route gar nicht zur Verfügung steht)? 20-10 Antwortschreiben von FLK an K. Joos Reimer, 25. Okt. 2012: Die 1998 getroffene Vereinbarung hatte stets nur die Regelung der Starts von Strahlflugzeugen auf der sogenannten Direktstartroute zum Gegenstand, dies vor dem Hintergrund der seinerzeit von der Gesellschaft Crossair eingesetzten lauten Flugzeuge vom Typ MD 80. Die wesentlich leiseren Turbo-Prop-Flugzeuge (Typ Saab 2000) wurden nicht betrachtet. Unterdessen finden sich im Linienverkehr fast keine Turbo-Prop-Maschinen mehr, weswegen diese Flugzeugart für die Fluglärmthematik kaum mehr relevant ist.
20-11
Flughafen Genf: BAZL bewilligt Nachtflüge zur Kalibrierung des
Instrumentenlandesystems. Medienmitteilung. BAZL, Bern 11. Okt. 2012: 20-12 Entwicklung des Luftverkehrs in der Schweiz bis 2030 - Nachfrageprognose. Intraplan Consult GmbH, München, Aug. 2005 (S. 82 und 85)
20-13
www.bfs.admin.ch
/ Mobilität und Verkehr /
Luftverkehr / Jahresstatistik
20-14
www.bfs.admin.ch
/ Mobilität und Verkehr /
Luftverkehr / Jahresstatistik 20-15 Volkswirtschaftliche Bedeutung der Zivilluftfahrt in der Schweiz. BAZL/Aerosuisse, 30. Mai 2011 (S. 41) 20-16 www.euroairport.com / Der EuroAirport / Wir über uns / Statistiken 20-17 Carte de bruit. DGAC 20-18 Erläuterungen zur 'carte de bruit'. (vermutlich DGAC)
20-19
Fluglärmmonitoring
Flughafen Frankfurt Main. Bericht 422'293, EMPA, Dübendorf, 23. Juni
2003 (S. 37)
20-20
Belastungsgrenzwerte für den Lärm der Landesflughäfen. Schriftenreihe
Umwelt Nr. 296, BUWAL, Sept. 1997 (S. 29)
20-21
Fluglärmmonitoring Flughafen Frankfurt Main. Bericht 422'293, EMPA,
Dübendorf, 23. Juni 2003 (S. 39) 20-22 www.dfld.de / Lärmwerte der verschiedenen Messstationen 20-23 Landesflughafen Basel-Mulhouse, Lärmbelastungskataster. BAZL, Nov. 2009 (S. 13) 20-24 Avis de l' Autorité sur le projet de révision du plan de gêne sonore de l’aéroport de Bâle - Mulhouse. Paris, 10. Dez. 2008. ACNUSA. Paris, 10. Dez. 2008 20-25 Landesflughafen Basel-Mulhouse, Lärmbelastungskataster. BAZL, Nov. 2009 (S. 14) 20-26 Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), Objektblatt Flughafen Basel-Mulhouse. Entwurf. BAZL, 23. Mai 2012
20-27
Lärmberechnungen für unterschiedliche Flugverfahren, EAP, 2001 20-28 Umwelt-Bericht 2006. EAP (S. 3) 20-29 Bericht der Fluglärmkommission über das Jahr 2007. 16. Juli 2008 (S. 12) 20-30 Lärmschutz-Verordnung. 814.41, Stand 1. Juli 2008 20-31 Plan d'Exposition au Bruit. ACNUSA, Paris
20-32
Belastungsgrenzwerte für den Lärm der Landesflughäfen. Schriftenreihe
Umwelt Nr. 296, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft. Bern, 1998
(S. 42) 20-33 Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), Teil IIIC, Objektblatt Flughafen Basel-Mulhouse. Entwurf. BAZL, 23. Mai 2012 (S. 2)
20-34
Kantonaler Richtplan
Basel-Landschaft. 8. Sept. 2010 (S. 26)
20-35
Kantonale Volksabstimmung: Grossratsbeschluss betreffend Verlängerung
der Hauptpiste des Flughafens Basel-Mülhausen sowie Richtlinien über
Massnahmen betreffend den Fluglärm aus dem Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen. 5.-7. Nov. 1976:
20-36
Entwicklung des Luftverkehrs in der Schweiz bis 2030 -
Nachfrageprognose. Intraplan Consult GmbH, München, Aug. 2005 (S. 8):
20-37 Meteorologische Studie Nord(Wind)-Situation Flughafen Basel-Mulhouse. DWD, Jan. 2011 (S. 5 und 6)
20-38
Vertiefte Analyse der Gründe für die
Benutzung des Anflug-Verfahrens ILS33 auf dem Flughafen Basel-Mulhouse,
Jahr
2010. BAZL (S. 12):
20-39
International Standards and Recommended practices,
Annex 6. ICAO, Juli 2001:
20-40
Vertiefte Analyse
der Gründe für die
Benutzung des Anflug-Verfahrens ILS33 auf dem Flughafen Basel-Mulhouse,
Jahr 2008, BAZL (S. 12 und 14):
20-41
Vernehmlassungsbericht Flughafen Basel-Mulhouse. DGAC März 2005 (S.
29):
20-42
Vertiefte Analyse der Gründe für die
Benutzung des Anflug-Verfahrens ILS33 auf dem Flughafen Basel-Mulhouse,
Jahr 2010. BAZL (S. 12):
20-43
http://www.bazl.admin.ch/fachleute/luftfahrzeugregister/index.html?lang=de:
20-44 Lärmzeugnis des BAZL für HB-JZX 20-45 ACI Aircraft Noise Rating Index. Airports Council International. 2010 20-46 Der Südanflug verletzt internationale Normen. SonntagsZeitung, 31. März 2013 (S. 5)
20-47
www.bazl.admin.ch:
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